Nachzahlung, Mahnung, Sperre angedroht
Strom- und Gasnachzahlung
Eine hohe Nachzahlung heißt nicht, dass morgen das Licht ausgeht. Bis gesperrt werden darf, gibt es Schwellen, Fristen und Briefe. Und du hast das Recht, in Raten zu zahlen.
Eine Sperre muss angekündigt werden, in Deutschland mit Wochen Vorlauf. Diese Zeit kannst du nutzen.
So läuft eine Sperre in Deutschland ab
Rückstand
Schwelle erreicht
Mindestens das Doppelte des Monatsabschlags und mindestens 100 €. Begründet beanstandete Beträge zählen nicht.[1]
Androhung
Brief vom Versorger
Die Sperre wird angedroht. Ab jetzt kannst du in der Grundversorgung eine Ratenvereinbarung verlangen.[1],[2]
+ 4 Wochen
Frühester Zeitpunkt
Gesperrt werden darf frühestens vier Wochen nach der Androhung.[1]
8 Werktage vorher
Termin per Brief
Der genaue Termin muss acht Werktage vorher schriftlich angekündigt werden.[1]
Was du tun kannst
- Schritt01
Raten verlangen
In der Grundversorgung muss dir der Versorger nach der Androhung eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Monatsraten anbieten, auf Verlangen innerhalb einer Woche. Bei über 300 € Rückstand läuft sie 12 bis 24 Monate.[2]
- Schritt02
Rechtzeitig annehmen
Nimmst du das Angebot vor der Sperre in Textform an, also per Brief, E-Mail oder Formular, darf nicht gesperrt werden, solange du die Raten und die laufenden Abschläge zahlst.[2]
- Schritt03
Härte mitteilen
Eine Sperre ist unzulässig, wenn sie außer Verhältnis steht, etwa bei Gefahr für Leib oder Leben durch Krankheit oder Alter. Schreib das dem Versorger, er darf eine Glaubhaftmachung verlangen.[1]
- Schritt04
- Schritt05
Jobcenter oder Sozialamt fragen
Bekommst du Grundsicherungsgeld, kann das Jobcenter Energieschulden übernehmen, meist als Darlehen, wenn sonst eine vergleichbare Notlage droht.[3]
Hier bekommst du Hilfe in Deutschland
- AnlaufstelleBundesnetzagenturVerbraucherservice zu Rechnungen und Sperrungen.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/RechnungenSperrungen/start.html ↗
- AnlaufstelleSchlichtungsstelle EnergieKlärt Streit mit dem Versorger, für Privatleute kostenfrei.schlichtungsstelle-energie.de ↗
- AnlaufstelleSchuldnerberatung findenKostenlose, anerkannte Stellen in deiner Nähe.meine-schulden.de ↗
Durchschlag · Quellen Deutschland
So läuft eine Abschaltung in Österreich ab
1. Mahnung
Nachfrist 2 Wochen
Vor einer Abschaltung braucht es mindestens zwei Mahnungen mit je mindestens zwei Wochen Nachfrist.[1],[2]
2. Mahnung
Per Einschreiben
Die letzte Mahnung kommt eingeschrieben und nennt die Abschaltung und ihre Kosten.[1],[2]
Nie vor dem Wochenende
Kein Freitag-Abschalten
Am letzten Arbeitstag vor einem Wochenende oder Feiertag darf nicht abgeschaltet werden.[1],[2]
Was du tun kannst
- Schritt01
Raten für die Nachzahlung
Bei einer Strom-Nachzahlung aus der Rechnung hast du ein Recht auf Ratenzahlung bis zu 12 Monate, in begründeten Fällen bis zu 18. Sobald du das verlangst, ist der Betrag nicht mehr sofort fällig.[1]
- Schritt02
Auf Grundversorgung berufen
Dann muss dich der Lieferant weiter beliefern. Er darf eine Sicherheit oder Vorauszahlung von höchstens einem Monatsbetrag verlangen, die du nach sechs Monaten pünktlicher Zahlung zurückbekommst.[1]
- Schritt03
Vorauszahlungszähler
Du kannst einen Prepayment-Zähler verlangen, ohne schlechter gestellt zu werden. Für schutzbedürftige Haushalte ist er kostenlos.[1]
- Schritt04
Wohnschirm Energie
Droht die Abschaltung, kann der Wohnschirm Energierückstände direkt an den Versorger zahlen. Die Hilfe gibt es einmal und mit Einkommensgrenzen, Beratung und Antrag sind kostenlos.[3]
- Schritt05
Schlichtung bei Streit
Stimmt die Rechnung nicht oder verhält sich der Lieferant falsch, hilft die Schlichtungsstelle der E-Control kostenlos.[4]
Hier bekommst du Hilfe in Österreich
- AnlaufstelleE-Control SchlichtungsstelleEnergie-Hotline und kostenlose Schlichtung.e-control.at/energie-hotline-und-schlichtungsstelle ↗
- AnlaufstelleWohnschirmHilfe bei Energie- und Mietrückständen, mit Beratungsstellen-Suche.wohnschirm.at ↗
- AnlaufstelleSchuldenberatungStaatlich anerkannt und kostenlos, nach Bundesland.schuldenberatung.at/beratungsstellen ↗
Durchschlag · Quellen Österreich
Stand: November 2026
Wenn trotzdem eine Lücke bleibt
Bleibt nach Raten und Ämtern ein Betrag offen, kannst du bei t2gether mit geprüftem Ausweis um Hilfe bitten. Als Beleg reicht die Rechnung oder die Androhung, persönliche Daten darfst du vorher schwärzen.
