Nachzahlung, Mahnung, Sperre angedroht

Strom- und Gasnachzahlung

Eine hohe Nachzahlung heißt nicht, dass morgen das Licht ausgeht. Bis gesperrt werden darf, gibt es Schwellen, Fristen und Briefe. Und du hast das Recht, in Raten zu zahlen.

Ruhig

Eine Sperre muss angekündigt werden, in Deutschland mit Wochen Vorlauf. Diese Zeit kannst du nutzen.

So läuft eine Sperre in Deutschland ab

  1. Rückstand

    Schwelle erreicht

    Mindestens das Doppelte des Monatsabschlags und mindestens 100 €. Begründet beanstandete Beträge zählen nicht.[1]

  2. Androhung

    Brief vom Versorger

    Die Sperre wird angedroht. Ab jetzt kannst du in der Grundversorgung eine Ratenvereinbarung verlangen.[1],[2]

  3. + 4 Wochen

    Frühester Zeitpunkt

    Gesperrt werden darf frühestens vier Wochen nach der Androhung.[1]

  4. 8 Werktage vorher

    Termin per Brief

    Der genaue Termin muss acht Werktage vorher schriftlich angekündigt werden.[1]

Was du tun kannst

  1. Schritt01

    Raten verlangen

    In der Grundversorgung muss dir der Versorger nach der Androhung eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Monatsraten anbieten, auf Verlangen innerhalb einer Woche. Bei über 300 € Rückstand läuft sie 12 bis 24 Monate.[2]

  2. Schritt02

    Rechtzeitig annehmen

    Nimmst du das Angebot vor der Sperre in Textform an, also per Brief, E-Mail oder Formular, darf nicht gesperrt werden, solange du die Raten und die laufenden Abschläge zahlst.[2]

  3. Schritt03

    Härte mitteilen

    Eine Sperre ist unzulässig, wenn sie außer Verhältnis steht, etwa bei Gefahr für Leib oder Leben durch Krankheit oder Alter. Schreib das dem Versorger, er darf eine Glaubhaftmachung verlangen.[1]

  4. Schritt04

    Rechnung prüfen lassen

    Beträge, die du form- und fristgerecht begründet beanstandest, zählen bei der Sperrschwelle nicht mit. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle Energie, für Privatleute kostenfrei.[1],[4]

  5. Schritt05

    Jobcenter oder Sozialamt fragen

    Bekommst du Grundsicherungsgeld, kann das Jobcenter Energieschulden übernehmen, meist als Darlehen, wenn sonst eine vergleichbare Notlage droht.[3]

Hier bekommst du Hilfe in Deutschland

Durchschlag · Quellen Deutschland

  1. [1]§ 41f EnWG – Unterbrechung der Versorgung wegen Zahlungsverzug
  2. [2]§ 41g EnWG – Abwendungsvereinbarung in der Grundversorgung
  3. [3]§ 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Abs. 8: Schuldenübernahme)
  4. [4]Bundesnetzagentur – Rechnungen und Sperrungen

Stand: November 2026

Wenn trotzdem eine Lücke bleibt

Bleibt nach Raten und Ämtern ein Betrag offen, kannst du bei t2gether mit geprüftem Ausweis um Hilfe bitten. Als Beleg reicht die Rechnung oder die Androhung, persönliche Daten darfst du vorher schwärzen.

So hilft t2gether

Weitere Wegweiser