Sicherheit & Strafrecht
Stand: November 2026
Wichtig: Wer haftet
t2gether vermittelt nur den Kontakt zwischen Privatpersonen. Jede Zusage, jede Überweisung und jede Hilfe ist eine Sache allein zwischen der helfenden und der hilfesuchenden Person. t2gether ist weder Vertragspartei noch Treuhänder, prüft nicht, ob eine Notlage wirklich besteht, und garantiert keine Zahlung.
Für Betrug, Täuschung, ausgebliebene oder fehlgeleitete Zahlungen und jedes sonstige Fehlverhalten zwischen Mitgliedern haftet t2gether nicht. Ansprüche richtet ihr ausschließlich gegeneinander. Unberührt bleibt nur die gesetzlich zwingende Haftung des Betreibers für eigenen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden (DE: § 309 Nr. 7 BGB; AT: § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).
Damit jede Person weiß, worauf sie sich einlässt, nennen wir hier die einschlägigen Strafvorschriften. Strafverfolgung ist Sache der Betroffenen und der Behörden. t2gether ist nur in Deutschland und Österreich verfügbar.
Was strafbar ist
Betrug
DE: § 263 StGBAT: §§ 146, 147, 148 StGB
Wer eine Notlage erfindet oder übertreibt, um Geld zu bekommen, begeht Betrug. In Deutschland drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßig) bis zu zehn Jahre. In Österreich steigt die Strafe mit dem Schaden und bei gewerbsmäßiger Begehung (schwerer und gewerbsmäßiger Betrug). Schon der Versuch ist strafbar.
Gefälschte Belege und Dokumente
DE: §§ 267, 269 StGBAT: §§ 223, 224, 225a StGB
Wer eine Rechnung, Mahnung oder einen anderen Beleg fälscht, verfälscht oder als digitale Datei manipuliert, macht sich der Urkundenfälschung bzw. der Fälschung beweiserheblicher Daten (DE) oder der Urkunden- und Datenfälschung (AT) strafbar.
Fremde oder falsche Ausweise
DE: §§ 267, 281 StGBAT: §§ 223, 224, 231 StGB
Wer bei der Ausweisprüfung einen fremden, gefälschten oder verfälschten Ausweis vorlegt, begeht Urkundenfälschung bzw. Missbrauch von Ausweispapieren (DE) oder Fälschung und Gebrauch fremder Ausweise (AT).
Falsche Bewertungen und Rufschädigung
DE: §§ 185, 186, 187 StGBAT: §§ 111, 115, 297 StGB
Wer wider besseres Wissen behauptet, Geld sei nicht angekommen, oder andere in Bewertungen herabsetzt, kann sich wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung strafbar machen. Daneben drohen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz (DE: §§ 823, 824, 1004 BGB; AT: §§ 1295, 1330 ABGB).
Druck, Drohung, Belästigung
DE: §§ 238, 240, 241, 253 StGBAT: §§ 105, 107, 107a, 144 StGB
Wer andere drängt, bedroht, erpresst oder ihnen nachstellt, etwa um Geld zu bekommen oder eine Bewertung zu erzwingen, macht sich strafbar (Nötigung, Bedrohung, Nachstellung bzw. beharrliche Verfolgung, Erpressung).
Missbrauch von Bankdaten und persönlichen Daten
DE: Art. 82 DSGVO, § 42 BDSGAT: Art. 82 DSGVO, § 63 DSG
Die Bankverbindung, die du als Durchschlag bekommst, darfst du ausschließlich für die eine zugesagte Überweisung verwenden. Wer sie speichert, weitergibt oder für andere Zwecke nutzt, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Je nach Fall ist das strafbar, und die betroffene Person hat Anspruch auf Schadenersatz.
Geldwäsche und Strohleute
DE: § 261 StGBAT: § 165 StGB
t2gether ist ausschließlich für Hilfe zwischen Privatpersonen gedacht. Wer sein Konto für fremdes Geld zur Verfügung stellt oder Gelder mit unklarer Herkunft durchleitet, kann sich wegen Geldwäsche strafbar machen.