Betrug

DE: § 263 StGBAT: §§ 146, 147, 148 StGB

Wer eine Notlage erfindet oder übertreibt, um Geld zu bekommen, begeht Betrug. In Deutschland drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßig) bis zu zehn Jahre. In Österreich steigt die Strafe mit dem Schaden und bei gewerbsmäßiger Begehung (schwerer und gewerbsmäßiger Betrug). Schon der Versuch ist strafbar.

Gefälschte Belege und Dokumente

DE: §§ 267, 269 StGBAT: §§ 223, 224, 225a StGB

Wer eine Rechnung, Mahnung oder einen anderen Beleg fälscht, verfälscht oder als digitale Datei manipuliert, macht sich der Urkundenfälschung bzw. der Fälschung beweiserheblicher Daten (DE) oder der Urkunden- und Datenfälschung (AT) strafbar.

Fremde oder falsche Ausweise

DE: §§ 267, 281 StGBAT: §§ 223, 224, 231 StGB

Wer bei der Ausweisprüfung einen fremden, gefälschten oder verfälschten Ausweis vorlegt, begeht Urkundenfälschung bzw. Missbrauch von Ausweispapieren (DE) oder Fälschung und Gebrauch fremder Ausweise (AT).

Falsche Bewertungen und Rufschädigung

DE: §§ 185, 186, 187 StGBAT: §§ 111, 115, 297 StGB

Wer wider besseres Wissen behauptet, Geld sei nicht angekommen, oder andere in Bewertungen herabsetzt, kann sich wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung strafbar machen. Daneben drohen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz (DE: §§ 823, 824, 1004 BGB; AT: §§ 1295, 1330 ABGB).

Druck, Drohung, Belästigung

DE: §§ 238, 240, 241, 253 StGBAT: §§ 105, 107, 107a, 144 StGB

Wer andere drängt, bedroht, erpresst oder ihnen nachstellt, etwa um Geld zu bekommen oder eine Bewertung zu erzwingen, macht sich strafbar (Nötigung, Bedrohung, Nachstellung bzw. beharrliche Verfolgung, Erpressung).

Missbrauch von Bankdaten und persönlichen Daten

DE: Art. 82 DSGVO, § 42 BDSGAT: Art. 82 DSGVO, § 63 DSG

Die Bankverbindung, die du als Durchschlag bekommst, darfst du ausschließlich für die eine zugesagte Überweisung verwenden. Wer sie speichert, weitergibt oder für andere Zwecke nutzt, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Je nach Fall ist das strafbar, und die betroffene Person hat Anspruch auf Schadenersatz.

Geldwäsche und Strohleute

DE: § 261 StGBAT: § 165 StGB

t2gether ist ausschließlich für Hilfe zwischen Privatpersonen gedacht. Wer sein Konto für fremdes Geld zur Verfügung stellt oder Gelder mit unklarer Herkunft durchleitet, kann sich wegen Geldwäsche strafbar machen.