Darlehen und Vorschuss vom Amt
Akuter Engpass
Manchmal fehlt Geld für etwas, das nicht warten kann. Für solche Lücken gibt es staatliche Darlehen und Vorschüsse. Viele wissen nichts davon.
Wenn dir eine Leistung zusteht, aber noch berechnet wird, kannst du einen Vorschuss verlangen.
Was du tun kannst
- Schritt01
Darlehen bei unabweisbarem Bedarf
Kannst du einen unabweisbaren Bedarf nicht aus dem Regelbedarf decken, gibt es auf Nachweis ein Darlehen als Geld- oder Sachleistung. Die Leistung heißt inzwischen Grundsicherungsgeld, zuständig ist das Jobcenter.[1]
- Schritt02
So wird zurückgezahlt
Monatlich werden 5 % des Regelbedarfs einbehalten, ab dem Monat nach der Auszahlung.[2]
- Schritt03
Vorschuss verlangen
Steht dir eine Leistung dem Grunde nach zu, wird aber noch berechnet, kannst du einen Vorschuss beantragen. Gezahlt werden muss spätestens einen Kalendermonat nach dem Antrag.[3]
- Schritt04
Wohnung und Energie
Miet- und Energieschulden können zusätzlich übernommen werden, meist als Darlehen.[4]
Hier bekommst du Hilfe in Deutschland
Durchschlag · Quellen Deutschland
Was du tun kannst
- Schritt01
Sozialhilfe beantragen
Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung regelt jedes Bundesland selbst. Den Antrag stellst du bei Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, in Wien beim Sozialzentrum der MA 40.[1]
- Schritt02
- Schritt03
Miete und Energie
Bei Rückständen für Wohnung oder Energie hilft zusätzlich der Wohnschirm.[5]
Hier bekommst du Hilfe in Österreich
Durchschlag · Quellen Österreich
Stand: November 2026
Wenn trotzdem eine Lücke bleibt
Was Ämter nicht abdecken oder was zu lange dauert, kann bei t2gether eine Person direkt übernehmen. Ohne Zinsen, ohne Rückzahlung, mit Beleg für den konkreten Zweck.
