Miete offen, Kündigung droht
Mietschulden
Wer mit der Miete im Rückstand ist, hat oft mehr Möglichkeiten, als es scheint. Selbst eine fristlose Kündigung lässt sich in vielen Fällen noch heilen.
Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden wird in Deutschland unwirksam, wenn der Rückstand rechtzeitig bezahlt wird. Auch ein Amt kann das für dich übernehmen.
Wann es ernst wird, in Deutschland
2 Monate in Folge
Mehr als eine Monatsmiete offen
Ab dann darf fristlos gekündigt werden. Ebenso, wenn sich über längere Zeit zwei Monatsmieten Rückstand angesammelt haben.[1]
Vor der Kündigung
Alles zahlen
Ist der Rückstand vor Zugang der Kündigung vollständig bezahlt, ist sie ausgeschlossen.[1]
Bis 2 Monate nach Klage
Schonfrist
Wird alles Fällige spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage bezahlt, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Einmal in zwei Jahren.[2]
Was du tun kannst
- Schritt01
Früh mit dem Vermieter reden
Solange der Rückstand unter der Kündigungsschwelle liegt, ist eine Ratenvereinbarung am leichtesten. Halte sie schriftlich fest.[1]
- Schritt02
Jobcenter: Mietschulden übernehmen
Bekommst du Grundsicherungsgeld für die Wohnung, kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen, meist als Darlehen. Droht Wohnungslosigkeit, soll es das tun.[3]
- Schritt03
Sozialamt, wenn du kein Grundsicherungsgeld bekommst
Dann ist das Sozialamt zuständig, als Zuschuss oder Darlehen. Bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden informiert das Gericht das Amt sogar von sich aus.[4]
- Schritt04
Schonfrist nutzen
Es reicht, wenn sich eine öffentliche Stelle innerhalb der Schonfrist zur Zahlung verpflichtet. Geh deshalb sofort mit der Klage zum Amt.[2]
Hier bekommst du Hilfe in Deutschland
Durchschlag · Quellen Deutschland
Wann es ernst wird, in Österreich
Mahnung
Termin zur Zahlung
Zahlst du nach einer Mahnung den ganzen Rückstand nicht bis zum Termin, kann der Vermieter den Vertrag auflösen. Teilzahlung reicht nicht.[1]
Kündigung
Gericht meldet der Gemeinde
Bei einem Räumungsverfahren informiert das Gericht deine Gemeinde, außer du widersprichst. Sie kann Hilfsstellen einschalten.[3]
Bis zur letzten Verhandlung
Nachzahlen
Zahlst du den Rückstand vor Schluss der Verhandlung erster Instanz und trifft dich kein grobes Verschulden, wird die Kündigung aufgehoben.[2]
Was du tun kannst
- Schritt01
- Schritt02
Gemeinde einbinden
Widersprich der Verständigung der Gemeinde nicht, wenn du Hilfe willst. Sie kann Stellen gegen Wohnungsverlust einschalten.[3]
- Schritt03
Bis zur Verhandlung zahlen
Auch nach einer Kündigung kannst du die Wohnung retten, wenn der Rückstand vor Schluss der Verhandlung bezahlt ist. Die Kosten des Vermieters trägst du trotzdem.[2]
Hier bekommst du Hilfe in Österreich
Durchschlag · Quellen Österreich
Stand: November 2026
Wenn trotzdem eine Lücke bleibt
Fehlt nach Amt und Beratung noch ein Teil der Miete, kann dir bei t2gether eine Person direkt helfen. Ohne Zinsen und ohne Rückzahlung, mit Mieterinnerung oder Mahnung als Beleg.
