Miete offen, Kündigung droht

Mietschulden

Wer mit der Miete im Rückstand ist, hat oft mehr Möglichkeiten, als es scheint. Selbst eine fristlose Kündigung lässt sich in vielen Fällen noch heilen.

Ruhig

Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden wird in Deutschland unwirksam, wenn der Rückstand rechtzeitig bezahlt wird. Auch ein Amt kann das für dich übernehmen.

Wann es ernst wird, in Deutschland

  1. 2 Monate in Folge

    Mehr als eine Monatsmiete offen

    Ab dann darf fristlos gekündigt werden. Ebenso, wenn sich über längere Zeit zwei Monatsmieten Rückstand angesammelt haben.[1]

  2. Vor der Kündigung

    Alles zahlen

    Ist der Rückstand vor Zugang der Kündigung vollständig bezahlt, ist sie ausgeschlossen.[1]

  3. Bis 2 Monate nach Klage

    Schonfrist

    Wird alles Fällige spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage bezahlt, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Einmal in zwei Jahren.[2]

Was du tun kannst

  1. Schritt01

    Früh mit dem Vermieter reden

    Solange der Rückstand unter der Kündigungsschwelle liegt, ist eine Ratenvereinbarung am leichtesten. Halte sie schriftlich fest.[1]

  2. Schritt02

    Jobcenter: Mietschulden übernehmen

    Bekommst du Grundsicherungsgeld für die Wohnung, kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen, meist als Darlehen. Droht Wohnungslosigkeit, soll es das tun.[3]

  3. Schritt03

    Sozialamt, wenn du kein Grundsicherungsgeld bekommst

    Dann ist das Sozialamt zuständig, als Zuschuss oder Darlehen. Bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden informiert das Gericht das Amt sogar von sich aus.[4]

  4. Schritt04

    Schonfrist nutzen

    Es reicht, wenn sich eine öffentliche Stelle innerhalb der Schonfrist zur Zahlung verpflichtet. Geh deshalb sofort mit der Klage zum Amt.[2]

Hier bekommst du Hilfe in Deutschland

Durchschlag · Quellen Deutschland

  1. [1]§ 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung
  2. [2]§ 569 BGB – Schonfristzahlung (Abs. 3 Nr. 2)
  3. [3]§ 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Abs. 8: Schuldenübernahme)
  4. [4]§ 36 SGB XII – Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

Stand: November 2026

Wenn trotzdem eine Lücke bleibt

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So hilft t2gether

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